Klimaziele: Wir leisten keinen fairen Beitrag
Erster SDG Stammtisch

Stellungnahme zum Regierungsprogramm 2021–2025

Wie ernst ist es uns mit der Umsetzung der SDGs bis 2030?

Wir vom Verein SDG Allianz Liechtenstein sind überzeugt vom Potenzial der 17 UNO Nachhaltigkeitsziele (SDGs) als Leitlinie für eine langfristig umwelt-, gesellschafts- und wirtschaftsverträgliche Entwicklung. Liechtenstein hat sich 2015 offiziell dazu verpflichtet, die SDGs bis 2030 umzusetzen und so seinen Beitrag zur Lösung der grössten globalen Herausforderungen unserer Zeit zu leisten. Das Regierungsprogramm 2021–2025 weckt Hoffnung und zugleich Zweifel, dass Liechtenstein dieses Versprechen einhalten wird.

In den Grundsätzen stimmt das Regierungsprogramm mit jenen der SDGs überein. So versteht die Regierung Nachhaltigkeit umfassend und setzt sich neben ökologischen auch soziale und ökonomische Ziele. Analog zu den SDGs, die Staat, Wirtschaft und Bevölkerung in die Pflicht nehmen, stellt auch die Regierung einleitend fest, dass es zur Umsetzung der im Programm gesetzten Ziele alle braucht. Wir  begrüssen es, dass insbesondere auch die Zivilgesellschaft miteinbezogen und deren Wissen und Engagement genutzt werden.

Mit Bedauern stellen wir von der SDG Allianz fest, dass die Regierung trotz dieser Übereinstimmungen die SDGs im Programm nur am Rande erwähnt und sich nicht grundsätzlich an diesem international vereinbarten Rahmen orientiert. Selbst auf eine einfach umzusetzende Verlinkung der Regierungsziele mit den SDGs wird verzichtet.

Wenn wir die SDGs bis 2030 erreichen wollen, dann braucht es von der Regierung und den politisch Verantwortlichen jetzt ein klares Bekenntnis und eine Strategie, um diese zu erreichen. Es braucht:

  1. Strukturen und Ressourcen: Die grossen Herausforderungen unserer Zeit – Beispiel Klima, Gesundheit, Energie und Armut – hängen zusammen. Nachhaltige Lösungen entlang der SDGs müssen deshalb Themen- und Ministerienübergreifend entwickelt werden. Sie können nicht an das Amt für Auswärtige Angelegenheiten delegiert werden. Analog zur Privatwirtschaft muss auch der Staat eine/n Verantwortliche/n für Nachhaltigkeit bestellen, der Massnahmen übergreifend leitet und koordiniert – und direkt dem Regierungschef und einer Regierung untersteht, die Nachhaltigkeit konsequent unterstützt und einfordert.
  2. Die Definition ehrgeiziger, messbarer Ziele und Indikatoren, die Aussagen über Erreichung oder Nichterreichung und internationale Vergleiche erlauben.
  3. Eine systematische Prüfung staatlichen Handelns auf Nachhaltigkeit:

In den Leitlinien zum Regierungsprogramm wird unter Punkt 10 «Ökologisch nachhaltiges staatliches Handeln» die Prüfung der Auswirkungen staatlichen Handelns auf Nachhaltigkeit, in Aussicht gestellt. Diese Prüfung darf sich nicht auf ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit beschränken. In der Antwort auf die kleine Anfrage von Manuela Haldner-Schierscher kündigt die Regierung an, dass sie die Prüfung auf Nachhaltigkeit in allen Berichten und Anträgen an den Landtag einführen will. Wir begrüssen dies und hoffen auf eine rasche und konsequente Umsetzung.

Der Vorstand der SDG Allianz Liechtenstein